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Das Unternehmen

Die Firma InnoRoll GmbH wurde 2016 von Thomas Stadler speziell für die Schweizer Handelsvertretung aller Produkte des Deutschen Fahrzeugbauers Münz gegründet.
Wir möchten die qualitativ hochwertigen und einmaligen Produkte von Münz auch den Unternehmern in der Schweiz zugänglich machen, weil wir überzeugt sind, dass auch Sie damit Konkurrenzvorteile haben und mit innovativer Technik kostengünstiger arbeiten können. Eben echten Mehrwert generieren.

Qualität aus dem Raume Stuttart:
Münz ist ein sehr innovatives Familienunternehmen, welches qualitativ hochwertige und einmalige Produkte im Anhängerbau für LKW,PKW und AGRAR herstellt.
Mit der genialen Kombination von Maschinentransporter und Dreiseitenkipper hat die Firma ein Produkt entwickelt, welches wirtschaftlicher eingesetzt werden kann und zeigt, dass Münz DER Spezialist in Sachen Absenktechnik ist.

Gerne organisieren wir für Sie auch eine Werksbesichtung damit Sie sich selbst überzeugen können.

Einfach vorbeischauen !  www muenz-anhaenger de  Es gibt viel Interessantes und Neues zu entdecken.


Das Team

Demnächst für Sie da.
Abschmitt im Aufbau.

Preisgestaltung

Die Hochpreisinsel Schweiz gibt es für uns nicht.
Wir orientieren uns klar am EU - Markt und bieten alle Produkte zum gleichen Preis an wie der Hersteller.
Diesen Preis weisen wir in EURO aus.
Sie können in EURO oder, umgerechnet mit dem aktuellen Wechselkurs, auch in SFr. bezahlen.
Zuzüglich sind nur noch die Aufwände für den Import, die MWST sowie die MFK in der Schweiz.
Auf Wunsch erhalten Sie die Produkte auch ab Werk.

Das Preis-Leistungsverhältnis aller Produkte ist ausgezeichnet.

Für Sie erübrigt sich somit die Anfrage beim Hersteller, denn er wird Ihnen keine anderen Preise und Konditionen anbieten können.

Kundenservice

Sie als Kunde sollen das Produkt erhalten, welches Ihre Arbeitsabläufe vereinfacht, optimal passt und täglich Freude bereitet.
Wir beraten Sie kompetent und möchten einen zufriedenen Kunden, welcher uns gerne weiterempfiehlt.
Ganz nach dem Motto " Geteilte Freude ist die schönste Freude ".

Ersatzteilversorgung

Alle Münz - Anhänger weisen einen sehr hohen Qualitätsstandard auf und sind auf eine lange Lebensdauer ausgelegt.
Somit werden sie bei sachgerechtem Einsatz und der nötigen Wartung jahrzehntelang ihren Dienst tun und wirklichen Mehrwert generieren.
Alle Teile stammen von nahmhaften Herstellern und können problemlos über Werkstätte oder andere Lieferanten besorgt werden.
Für alle fahrzeugspezifischen Teile gibt es keinen besseren und sicheren Ersatzteillieferanten als der Hersteller selber.
Wir garantieren Ihnen eine schnelle und problemlose Ersatzteilversorgung über Jahre hinaus.

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der INNOROLL GmbH







1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

Die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen», nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von INNOROLL GmbH zu Kunden bzw. Vertragspartnern. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der INNOROLL GmbH und ihren Kunden bzw. Vertragspartnern, insbesondere für die Lieferung von Produkten, Erstellung von Werken, Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Die AGB gelten auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von INNOROLL GmbH ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von INNOROLL GmbH nicht im Widerspruch stehen. Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen zu den vorliegenden AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.




2. Offerten, Preise

Die von INNOROLL GmbH erstellten Offerten sind - sofern schriftlich nicht anders vereinbart -30 Tage verbindlich. Die vertraglich festgesetzten Preise beziehen sich auf die in Umfang und Ausführung ausdrücklich in der Auftragsbestätigung genannten Lieferungen und Arbeiten.Leistungen, die in dem massgebenden Angebot nicht inbegriffen sind, werden zusätzlich nach Aufwand berechnet. Die Preise verstehen sich netto ab INNOROLL GmbH, exkl. MWST, sofern eine MWST nicht schriftlich explizit aufgeführt ist.Die bis zum Zeitpunkt der Lieferung veränderten Währungsverhältnisse oder eingetretenen Preis-, Lohn- und Materialaufschläge geben INNOROLL GmbH das Recht, eine Korrektur der Preise im Umfange der INNOROLL GmbH selbst treffenden Verteuerung vorzunehmen. Transport- und Verpackungskosten sind nicht im Preis inbegriffen und werden separat verrechnet.




3. Zahlungsbedingungen, Verrechnung, Abtretung der Rechte

Allgemein bei ist bei Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung von 50% geschuldet. Für Reparaturarbeiten, Materiallieferungen und übrige Dienstleistungen gilt Barzahlung bei Abholung. Für Anhänger und Drainagenreinigungstechnik gilt zahlbar bei Abholung oder Lieferung. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer speziellen Vereinbarung. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages spätestens bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum. Innert der Zahlungsfrist kann der Kunde schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Danach gilt die Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 6 % zu bezahlen. INNOROLL GmbH ist berechtigt, pro Mahnung mindestens CHF 50. – pauschal in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren und der tatsächlich Mehraufwand bleiben vorbehalten. Bleibt die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist aus, ist INNOROLL GmbH berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Vertragspartner ohne weitere Mitteilung zu sperren oder einzustellen. INNOROLL GmbH darf jederzeit Forderungen verrechnen und Rechte ohne Zustimmung des Vertragspartners abtreten.




4. Nutzen und Gefahr, Eigentumsvorbehalt

Die Gefahr für Vertragsobjekte, d.h. insbesondere das Risiko des zufälligen Untergangs bzw. die Verschlechterung, geht vollumfänglich auf den Vertragspartner über bei Übergabe an den Vertragspartner bzw. an die den Transport ausführende Person. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch INNOROLL GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von INNOROLL GmbH.




5. Beanstandungen

Mängelrügen und andere Beanstandungen sind mit Verwirkungsfolge innert spätestens 8 Tagen nach Objektübergabe an INNOROLL GmbH zu richten. Beschädigungen, Bruch, Manko usw. sind vom Empfänger, soweit feststellbar, sofort bei der Übernahme zu beanstanden.Von INNOROLL GmbH richtig gelieferte Ware nimmt INNOROLL GmbH nur mit Einverständnis zurück. Für retournierte Waren in einwandfreiem Zustand vergütet INNOROLL GmbH den Warenwert in Form einer Gutschrift. Diese Gutschrift erfolgt nur, wenn die Ware innerhalb von 8 Tagen retourniert wird.




6. Garantie

INNOROLL GmbH gewährleistet eine Herstellergarantie von 12 Monaten auf Material und Arbeit. Die Garantiefrist beginnt mit dem Lieferdatum. Bei berechtigten Qualitätsbeanstandungen verpflichtet sich INNOROLL GmbH zur kostenlosen Instandsetzung oder Ersatzlieferung innert angemessener Zeit. Instandsetzung oder Ersatz durch Dritte bedarf der vorgängigen, schriftlichen Zustimmung von INNOROLL GmbH. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Eine fachgerechte Handhabung, Verwendung und Montage seitens des Vertragspartners wird vorausgesetzt. Normaler Verschleiss ist von der Garantie ausgeschlossen. Für die Verwendung von Occasionsteilen und vom Kunden angelieferten Teilen lehnt INNOROLL GmbH explizit jede Garantie,Gewährleistung ab, sofern nicht anders vereinbart.




7. Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistungen, aus positiver Vertragverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen INNOROLL GmbH, als auch gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von INNOROLL GmbH ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt




8. Lieferfrist

Lieferfrist- und Terminangaben in Offerten und Auftragsbestätigungen sind unverbindlich und berechtigen den Besteller nicht, wegen verspäteter Lieferung die Annahme der Ware zu verweigern, die betreffende Bestellung zu annullieren oder Preisminderungs- bzw. Schadenersatzansprüche geltend zu machen.; es sei denn, der Besteller habe sich dies ausdrücklich vorbehalten, oder es sei schriftlich für die Lieferung ein Fixtermin vereinbart und als solcher im Vertrag ausdrücklich bezeichnet worden. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch INNOROLL GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von INNOROLL GmbH durch Zulieferanten und Hersteller. Bei Lieferverzug aufgrund höherer Gewalt oder Lieferverzug durch Zulieferanten sowie Hersteller wird keine Haftung übernommen.




9. Angebote, Darstellungen

Die Angebote von INNOROLL GmbH in Preislisten, Katalogen, Prospekten, Abbildungen und Projektzeichnungen, Ausstellungsobjekten, Testobjekten und Testwaren sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen der Konstruktion sowie der Ausführung werden ohne vorherige Ankündigung vorbehalten. Masse, Gewichte, Angaben und Abbildungen sind unverbindlich und nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherungen von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Angaben in Zeichnungen, Abbildungen, Angebote und Berechnungen bleiben im Eigentum von INNOROLL GmbH und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von INNOROLL GmbH weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert, noch zur Selbstanfertigung der betreffenden Gegenstände benützt werden. Wenn ein Geschäft, für das INNOROLL GmbH umfangreiche Offerten, Pläne usw. ausgearbeitet hat, nicht zustande kommt, so sind die betreffenden Akten INNOROLL GmbH wieder zur Verfügung zu stellen




10.Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Dienstleistungen ist die INNOROLL GmbH in Eschlikon.




11.Annahmeverzug

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann INNOROLL GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. INNOROLL GmbH ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.




12.Datenschutz

Die INNOROLL GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Vertragspartner, gleich ob diese vom Vertragspartner selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten




13.Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Vertragsbeziehungen zwischen INNOROLL GmbH und ihren Vertragspartnern unterstehen Schweizer Recht. Die Vertragspartner vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist in jedem Fall CH 9542 Münchwilen, TG



Januar 2019 / TST
Allgemeine Geschäftsbedingungen der INNOROLL GmbH







1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

Die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen», nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von INNOROLL GmbH zu Kunden bzw. Vertragspartnern. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der INNOROLL GmbH und ihren Kunden bzw. Vertragspartnern, insbesondere für die Lieferung von Produkten, Erstellung von Werken, Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Die AGB gelten auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von INNOROLL GmbH ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von INNOROLL GmbH nicht im Widerspruch stehen. Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen zu den vorliegenden AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.




2. Offerten, Preise

Die von INNOROLL GmbH erstellten Offerten sind - sofern schriftlich nicht anders vereinbart -30 Tage verbindlich. Die vertraglich festgesetzten Preise beziehen sich auf die in Umfang und Ausführung ausdrücklich in der Auftragsbestätigung genannten Lieferungen und Arbeiten.Leistungen, die in dem massgebenden Angebot nicht inbegriffen sind, werden zusätzlich nach Aufwand berechnet. Die Preise verstehen sich netto ab INNOROLL GmbH, exkl. MWST, sofern eine MWST nicht schriftlich explizit aufgeführt ist.Die bis zum Zeitpunkt der Lieferung veränderten Währungsverhältnisse oder eingetretenen Preis-, Lohn- und Materialaufschläge geben INNOROLL GmbH das Recht, eine Korrektur der Preise im Umfange der INNOROLL GmbH selbst treffenden Verteuerung vorzunehmen. Transport- und Verpackungskosten sind nicht im Preis inbegriffen und werden separat verrechnet.




3. Zahlungsbedingungen, Verrechnung, Abtretung der Rechte

Allgemein bei ist bei Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung von 50% geschuldet. Für Reparaturarbeiten, Materiallieferungen und übrige Dienstleistungen gilt Barzahlung bei Abholung. Für Anhänger und Drainagenreinigungstechnik gilt zahlbar bei Abholung oder Lieferung. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer speziellen Vereinbarung. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages spätestens bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum. Innert der Zahlungsfrist kann der Kunde schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Danach gilt die Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 6 % zu bezahlen. INNOROLL GmbH ist berechtigt, pro Mahnung mindestens CHF 50. – pauschal in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren und der tatsächlich Mehraufwand bleiben vorbehalten. Bleibt die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist aus, ist INNOROLL GmbH berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Vertragspartner ohne weitere Mitteilung zu sperren oder einzustellen. INNOROLL GmbH darf jederzeit Forderungen verrechnen und Rechte ohne Zustimmung des Vertragspartners abtreten.




4. Nutzen und Gefahr, Eigentumsvorbehalt

Die Gefahr für Vertragsobjekte, d.h. insbesondere das Risiko des zufälligen Untergangs bzw. die Verschlechterung, geht vollumfänglich auf den Vertragspartner über bei Übergabe an den Vertragspartner bzw. an die den Transport ausführende Person. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch INNOROLL GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von INNOROLL GmbH.




5. Beanstandungen

Mängelrügen und andere Beanstandungen sind mit Verwirkungsfolge innert spätestens 8 Tagen nach Objektübergabe an INNOROLL GmbH zu richten. Beschädigungen, Bruch, Manko usw. sind vom Empfänger, soweit feststellbar, sofort bei der Übernahme zu beanstanden.Von INNOROLL GmbH richtig gelieferte Ware nimmt INNOROLL GmbH nur mit Einverständnis zurück. Für retournierte Waren in einwandfreiem Zustand vergütet INNOROLL GmbH den Warenwert in Form einer Gutschrift. Diese Gutschrift erfolgt nur, wenn die Ware innerhalb von 8 Tagen retourniert wird.




6. Garantie

INNOROLL GmbH gewährleistet eine Herstellergarantie von 12 Monaten auf Material und Arbeit. Die Garantiefrist beginnt mit dem Lieferdatum. Bei berechtigten Qualitätsbeanstandungen verpflichtet sich INNOROLL GmbH zur kostenlosen Instandsetzung oder Ersatzlieferung innert angemessener Zeit. Instandsetzung oder Ersatz durch Dritte bedarf der vorgängigen, schriftlichen Zustimmung von INNOROLL GmbH. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Eine fachgerechte Handhabung, Verwendung und Montage seitens des Vertragspartners wird vorausgesetzt. Normaler Verschleiss ist von der Garantie ausgeschlossen. Für die Verwendung von Occasionsteilen und vom Kunden angelieferten Teilen lehnt INNOROLL GmbH explizit jede Garantie,Gewährleistung ab, sofern nicht anders vereinbart.




7. Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistungen, aus positiver Vertragverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen INNOROLL GmbH, als auch gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von INNOROLL GmbH ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt




8. Lieferfrist

Lieferfrist- und Terminangaben in Offerten und Auftragsbestätigungen sind unverbindlich und berechtigen den Besteller nicht, wegen verspäteter Lieferung die Annahme der Ware zu verweigern, die betreffende Bestellung zu annullieren oder Preisminderungs- bzw. Schadenersatzansprüche geltend zu machen.; es sei denn, der Besteller habe sich dies ausdrücklich vorbehalten, oder es sei schriftlich für die Lieferung ein Fixtermin vereinbart und als solcher im Vertrag ausdrücklich bezeichnet worden. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch INNOROLL GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von INNOROLL GmbH durch Zulieferanten und Hersteller. Bei Lieferverzug aufgrund höherer Gewalt oder Lieferverzug durch Zulieferanten sowie Hersteller wird keine Haftung übernommen.




9. Angebote, Darstellungen

Die Angebote von INNOROLL GmbH in Preislisten, Katalogen, Prospekten, Abbildungen und Projektzeichnungen, Ausstellungsobjekten, Testobjekten und Testwaren sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen der Konstruktion sowie der Ausführung werden ohne vorherige Ankündigung vorbehalten. Masse, Gewichte, Angaben und Abbildungen sind unverbindlich und nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherungen von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Angaben in Zeichnungen, Abbildungen, Angebote und Berechnungen bleiben im Eigentum von INNOROLL GmbH und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von INNOROLL GmbH weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert, noch zur Selbstanfertigung der betreffenden Gegenstände benützt werden. Wenn ein Geschäft, für das INNOROLL GmbH umfangreiche Offerten, Pläne usw. ausgearbeitet hat, nicht zustande kommt, so sind die betreffenden Akten INNOROLL GmbH wieder zur Verfügung zu stellen




10.Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Dienstleistungen ist die INNOROLL GmbH in Eschlikon.




11.Annahmeverzug

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann INNOROLL GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. INNOROLL GmbH ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.




12.Datenschutz

Die INNOROLL GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Vertragspartner, gleich ob diese vom Vertragspartner selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten




13.Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Vertragsbeziehungen zwischen INNOROLL GmbH und ihren Vertragspartnern unterstehen Schweizer Recht. Die Vertragspartner vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist in jedem Fall CH 9542 Münchwilen, TG



Januar 2019 / TST